Case Management und Prozessbegleitung zur Entschärfung der Situation und Erleichterung des Zugangs zum Betroffenen

Das Case- und Prozess-Management setzt da ein, wo es mit Betroffenen Schwierigkeiten gibt. Oft ist der Betroffene nicht halb so schwierig, sondern die entwürdigende Situation, welcher er ausgesetzt ist. Daraus folgen Verletzungen und daraus ein Vertrauensbruch, welcher die Kommunikation erschwert und in manchen Fällen gar keine Zusammenarbeit mehr möglich ist. Unter solchen Umständen folgen oft weitere behördliche Massnahmen, was die Situation des Betroffenen verschlimmert. Es ist wichtig, dass über den Austausch mit dem Betroffenen, die Massnahmen im Sinne des Klienten angepasst wird. Da setzt unser Case Management ein. Der Betroffene wendet sich an unsere Stelle und hat dadurch die Möglichkeit wieder im Verfahren zu partizipieren. Mit uns als Brückenglied wird die Situation entschärft und es entsteht eine neue Ausgangslage. Dies ist es was sich jeder Betroffene wünscht und nicht ein Richten und Verwalten von seiner Person.

Coaching

Wer Traumatisierungen erlebt hat und sich mit rechtlichen Sachen herumschlagen muss, benötigt gezielt Unterstützung.
Der sozialrechtliche Begleitdienst bietet für Menschen mit mehrfach durchlebter Traumatisierung, Begleitung in Form von Coaching an. Unter Beizug eines der Situation entsprechenden Rechtsbeistandes und einer Ärztin kann das Angebot des sozialrechtlichen Begleitdienstes erweitert werden.

Abklärungen und Vermittlung

Weiter übernimmt der externe Sozialrechtliche Begleitdienst notwendige Abklärungen mit amtlichen Stellen und Beratungsstellen und hilft mit, die konkrete Lebenssituation der Klienten zu verbessern und vermittelt und organisiert dabei gemeinsam mit dem Betroffenen das was er für die Verbessung seiner Lebensumstände braucht.

Schaffung regionaler Beratungsstellen, Opferhilfe für Betroffene

Das Leiden der Betroffenen und ihren Angehörigen ist zu gross, weshalb dringend die zerstörenden Konsequenzen staatlicher Zwangsmassnahmen eliminiert werden müssen. Nur so kann dem Betroffenen geholfen werden, seine Rechte auf menschliche Würde und Wertschätzung geltend zu machen. Es geht um die Schaffung sozialrechtlicher regionaler Beratungsstellen und Begleitdienste, eine Art Opferhilfe für die von staatlichen Zwangsmassnahmen Betroffenen. Dazu stehen wir in Zusammenarbeit mit der Betroffenenvereinigung KESV. www.kesv.ch